Glossar: Schweizer und EU Datenschutz
Überblick über die wichtigsten unterschiedlichen Begriffsbestimmungen:
CH Datenschutzgesetz (DSG): Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) Es bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von natürlichen Personen, über die Daten bearbeitet werden. Die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen obliegt dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, dessen Rechtsstellung und Aufgaben im gemäss Gesetzes geregelt sind. vom 19. Juni 1992 (Stand am 1. März 2019) | EU Datenschutz- Grundverordnung (GVO): Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU ist seit dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union (EU) in Kraft getreten. Zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) |
Personendaten (Daten) | Personenbezogene Daten |
Besonders schützenswerte Personendaten | Besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Bearbeiten | Verarbeitung |
Persönlichkeitsprofil | Profiling |
Inhaber der Datensammlung | Verantwortlicher |
Datenbearbeitung durch Dritte | Auftragsverarbeiter |
E-DSG: Entwurf totalrevidiertes Bundesgesetz über den Datenschutz | |
Personendaten (Daten) | |
Besonders schützenswerte Personendaten | |
Bearbeiten | |
Profiling | |
Verantwortlicher | |
Auftragsbearbeiter |
(Stand: Dezember 2024)